Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Klient*in wie auch
der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben,
verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse,
Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medi-
zinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbrin-
gung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung
oder Sicherung der Qualität der Hilfeleitung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme er-
füllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Art. 9 Abs. 3
DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Klient*in einwilligt oder eine gesetzliche
Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und ab-
gerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus
dem Steuerrecht § 14b UstG. Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbe-
wahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Do-
kumentation der Hebammenversorgung von mind. 10 Jahren. Die Hebamme/ das Geburts-
haus ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzube-
wahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17
DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hin-
aus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landes-
datenschutzbehörde zu erheben.